Deutsche Rentenversicherung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.klinikverbund-drv-nordbayern.de veröffentlichte Website der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern sowie für folgende Websites der sieben Kliniken des Klinikverbunds:

  • Frankenklinik, Bad Kissingen – https://www.frankenklinik.de/
  • Frankenland-Klinik, Bad Windsheim – https://www.frankenland-klinik.de/
  • Höhenklinik, Bischofsgrün – https://www.hoehenklinik-bischofsgruen.de/
  • Klinik Frankenwarte, Bad Steben – https://www.klinikfrankenwarte.de/
  • Klinik Herzoghöhe Bayreuth – https://www.klinik-herzoghoehe.de/
  • Ohlstadtklinik, Ohlstadt – https://www.ohlstadtklinik.de/
  • Sinntalklinik, Bad Brückenau – https://www.sinntalklinik.de/
  • Rotmainklinik, Bayreuth – https://www.rotmainklinik.de/

Diese Erklärung wurde am 01.09.2025 erstellt.

Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern arbeitet daran, ihre Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Wir gestalten und entwickeln unsere Websites mit dem Anspruch, sie für alle Menschen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder technischen Voraussetzungen – möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Damit stellen wir sicher, dass unsere Inhalte

  • wahrnehmbar sind – durch klare Strukturen und zugängliche Darstellungsformen,
  • bedienbar sind – mit Tastatur, Assistenztechnologien und auf allen Endgeräten,
  • verständlich sind – durch klare Sprache und nachvollziehbare Interaktionen,
  • robust sind – kompatibel mit aktuellen und zukünftigen Technologien.

Unser Ziel ist es, allen Personen einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Funktionen zu ermöglichen.

Stand der Vereinbarkeit

Die genannten digitalen Angebote sind teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit EN 301 549 und WCAG 2.2 vereinbar.

Unsere digitalen Angebote wurden im August 2025 einer unabhängigen Prüfung auf digitale Barrierefreiheit unterzogen. Die Prüfung wurde durchgeführt von Sergey Yurchenko, Beratender Ingenieur für Informations- & Kommunikationstechnik.

Grundlage der Prüfung waren die BITV 2.0 sowie Anforderungen der EN 301 549 V3.2.1, WCAG 2.2 und ISO 14289-1 (PDF/UA-1).

Die Prüfung bestätigte, dass zahlreiche grundlegende Anforderungen bereits erfüllt sind. Die nachfolgenden Merkmale sind vollständig oder überwiegend umgesetzt:

  • Inhalte sind klar gegliedert und strukturiert (Überschriften, Absätze, Inhaltsbereiche).
  • Eingebundenen Videos verfügen über synchron eingeblendete Untertitel.
  • Alternativtexte sind für viele Bilder vorhanden und werden weiter ergänzt.
  • Inhalte sind ohne Farbwahrnehmung nutzbar; Informationen werden nicht ausschließlich über Farbe vermittelt.
  • Kontraste zwischen Text und Hintergrund sind ausreichend; grafische Bedienelemente weisen überwiegend ausreichende Kontraste auf.
  • Seiten sind responsiv und unterstützen flexible Textabstände.
  • Keine Schriftgrafiken; Texte liegen als echter Text vor.
  • Nutzung unabhängig von der Bildschirmausrichtung (Hoch-/Querformat).
  • Keine ausschließliche Bezugnahme auf sensorische Merkmale (z. B. „rot markiert“).
  • Die Website ist mit verschiedenen Eingabemodalitäten bedienbar; keine Tastaturfallen oder Down-Events.
  • Der Fokus bleibt sichtbar und wird nicht verdeckt.
  • Keine flackernden Inhalte.
  • Mehrere Zugangswege (Navigation, Suche).
  • Linktexte, Beschriftungen und Überschriften sind aussagekräftig.
  • Videoplayer enthalten Bedienelemente zum Aktivieren von Untertiteln.
  • Komplexe Zeigergesten sind nicht erforderlich; Alternativen sind vorhanden.
  • Ziehbewegungen lassen sich durch einfachere Interaktionen ersetzen.
  • Zielgrößen der Bedienelemente sind überwiegend ausreichend groß.
  • Bezeichnungen und Hilfen sind konsistent.
  • Die Hauptsprache ist angegeben, Seitentitel sind aussagekräftig.
  • Formularelemente sind beschriftet und programmgesteuert ermittelbar (z. B. für Screenreader).
  • Eingabefelder vermitteln ihren Zweck nachvollziehbar.
  • Wesentliche Inhalte stehen in Leichter Sprache bereit.
  • Eine Version in Deutscher Gebärdensprache (DGS) ist verfügbar.
  • HTML-Syntax ist korrekt
  • Viele Inhalte verfügen über programmatische Namen, Rollen und Werte für programmgesteuerte Nutzung.

PDF-Dokumente

Neue PDF-Dokumente stellen wir grundsätzlich barrierefrei bereit, um eine umfassende Zugänglichkeit zu gewährleisten. Ältere PDF-Dokumente – insbesondere Fachpublikationen und Pressemeldungen vor dem 23.09.2018, die nicht Teil eines aktiven erwaltungsverfahrens sind – liegen nicht durchgängig barrierefrei vor; eine nachträgliche Aufbereitung ist in der

Regel nicht vorgesehen. Für neu erscheinende PDF-Dokumente bemühen wir uns, zeitnah eine barrierefreie Version bereitzustellen.

Benötigen Sie ein konkretes PDF in barrierefreier Form, kontaktieren Sie uns bitte unter uk@drv-nordbayern.de (siehe auch „Kontakt und Feedback“). Teilen Sie dabei die gewünschte Form (z. B. barrierefreies PDF/UA oder barrierefreies HTML) sowie Ihre Kontaktadresse mit.

Browser und Hilfsmittel

Funktionen wie Textvergrößerung, alternative Farbdarstellung oder Schriftanpassungen lassen sich in modernen Browsern über die Einstellungen aktivieren. Unsere Inhalte sind so strukturiert, dass sie zuverlässig mit Bildschirmvorleseprogrammen (Screenreadern) wie NVDA/JAWS (Windows), VoiceOver (macOS/iOS) und TalkBack (Android) nutzbar sind. Die Tastaturnavigation sowie der Einsatz von Vergrößerungssoftware wurden berücksichtigt.

Optimierungspotenziale

Trotz zahlreicher umgesetzter Maßnahmen bestehen derzeit vereinzelte Barrieren. Die Umsetzung weiterer Anforderungen ist geplant und befindet sich in Bearbeitung. Ziel ist die vollständige Konformität mit EN 301 549 und WCAG 2.2.

Folgende Verbesserungen sind geplant:

  • Individuelle Anpassung von Untertiteln (Schriftgröße, Farbe, Position).
  • Optimierung der Fokussteuerung im Videoplayer, insbesondere bei der Untertitelauswahl.
  • Überschriftenhierarchie mit genau einer Überschrift 1. Ebene pro Seite.
  • Semantisch korrekte Auszeichnung von Listen und Auswahlelementen.
  • Vervollständigung/Optimierung von Alternativtexten, insbesondere bei komplexen Grafiken/Diagrammen.
  • Einheitliche, gut sichtbare Fokushervorhebung.
  • Optimierte Tab-Reihenfolge.
  • Verbesserte mobile Navigation bei starker Vergrößerung.
  • Mindestzielgrößen für interaktive Elemente.
  • Aussagekräftige, programmatisch verknüpfte Fehlermeldungen.
  • Statusmeldungen als Live-Regionen (ohne Fokusverlust).
  • Kontrastreichere Feldumrandungen zur besseren Erkennbarkeit.
  • Umstellung auf relative Schriftgrößen.
  • HTML-Bereinigung (z. B. doppelte IDs, fehlerhafte Tags).
  • Durchgängige Nutzung semantischer HTML5-Elemente (z. B. main, nav, footer).
  • Korrekte Ausblendung dekorativer Layoutgrafiken für Screenreader.
  • Unterstützung eines PDF/UA-konformen (ISO 14289-1) Dateiformats für digitale Dokumente.
  • Einheitliche Logodarstellung auf allen Geräten.
  • Fokusposition beibehalten nach Seitenaktualisierung.

Anmerkung zum Formularangebot der Deutschen Rentenversicherung

Formulare werden primär im eAntrag-Portal in barrierefreier Form angeboten.

Begründung

Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung ihrer Webauftritte. Aufgrund der großen Materialmenge konnten noch nicht alle Inhalte und Services vollständig barrierefrei umgesetzt werden. Wir arbeiten daran, verbleibende Barrieren schrittweise und zeitnah zu beseitigen.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Wenn Ihnen Barrieren auf unseren Websites auffallen oder Sie Informationen zur Barrierefreiheit benötigen, kontaktieren Sie bitte:

Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Unternehmenskommunikation
Wittelsbacherring 11
95444 Bayreuth

E-Mail-Adresse:  uk@drv-nordbayern.de

Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich gemäß Bayerischem Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen wenden.

Weitere Informationen über das Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Webseite https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html.

Sie erreichen die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle unter folgender Adresse:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail:  bitv@bayern.de
Internet  https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern ist bemüht, die Internetseite www.klinikfrankenwarte.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Bei der Neugestaltung und Entwicklung dieser Webseite stand die Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit im Vordergrund. Ein Test der neu gestalteten Internetseite wird in diesem Rahmen so bald wie möglich durchgeführt. Sobald uns die Testergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen. Grundlage für den Test ist die BITV 2.0 vom 21. Mai 2019. Der Test bezieht deshalb die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein. Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018.

Eine Webseite gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Eine Webseite gilt als WCAG-konform, wenn sie alle Erfolgskriterien von Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt.

Diese Erklärung wurde am 25.11.2022 erstellt und am 09.01.2024 aktualisiert.

Nicht barrierefreie Dokumente

PDF-Dokumente zum Download

Während wir unsere Broschüren im PDF-Format in der Regel kurz nach dem Erscheinen barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies bisher nicht für alle PDF-Dokumente. Bei Fachpublikationen und Pressemeldungen etwa, die vor September 2018 erschienen und nicht Teil eines aktiven Verwaltungsverfahrens sind, ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen. Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.

Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter uk@drv-nordbayern.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.

Anmerkung zu unserem Formularangebot

Alle Formulare werden primär im eAntrag-Portal in barrierefreier Form angeboten.

Begründung

Die Deutsche Rentenversicherung arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.

Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern auffallen, wenden Sie sich gerne an unsere Online-Redaktion. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Unternehmenskommunikation
Wittelsbacherring 11
95444 Bayreuth

E-Mail-Adresse:  uk@drv-nordbayern.de

Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie mit der barrierefreien Gestaltung unserer trägerspezifischen Webseiten der DRV Nordbayern unzufrieden sind und sich auch über den oben genannten Kontakt in angemessener Zeit keine Lösung für Ihr Anliegen finden ließ, haben Sie die Möglichkeit, sich nach dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen zu wenden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Webseite https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html.

Sie erreichen die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle unter folgender Adresse:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail:  bitv@bayern.de
Internet  https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html