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Kostenträger bei stationären Behandlungen sind die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzlichen Krankenkassen, private Krankenkassen und Selbstzahler. Die Klinik ist beihilferechtlich anerkannt. Zur Aufnahme ist eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme erforderlich.
Eine Rehabilitationsmaßnahme wird in der Regel durch den niedergelassenen Arzt beim Kostenträger beantragt. Auskünfte zum Antragsverfahren erteilt der zuständige Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse.
Anschlussrehabilitationen (AHB) werden durch eine Akutklinik eingeleitet. Der Arzt und der Sozialdienst füllen die Anträge aus.
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Anschrift
Klinik Frankenwarte
Oberstebener Str. 20 | 95138 Bad Steben
Telefon: 09288 70-0 | Fax: 09288 70-174
Fax Chefarztsekretariat: 09288 70-602