Offen für alle Patienten
Als Kostenträger bei stationären Behandlungen kommen die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzlichen Krankenkassen, aber auch private Krankenkassen in Betracht. Bei Letzteren ist die schriftliche Zusage zur Kostenübernahme Voraussetzung, damit der Patient aufgenommen werden kann. Ferner ist die Klinik beihilferechtlich anerkannt.- Anschlussrehabilitationen werden durch die Akutklinik eingeleitet. Dabei übernehmen der Arzt und der Sozialdienst das Ausfüllen der Anträge.
- Die Einleitung eines Heilverfahrens dagegen erfolgt über den Hausarzt, der den entsprechenden Antrag beim Kranken- bzw. Rentenversicherungsträger stellt.
Die Klinik ist nach § 30 der Gewerbeordnung als private Krankenanstalt konzessioniert. Gemäß § 111 Abs. 3 SGB V kann sie Anspruchsberechtigte der Krankenkassen behandeln.
Zur Klärung Ihrer Fragen wenden Sie sich bitte an:
Patientenaufnahme:
Frau Mondin
Telefon: 09288 70–504
Telefax: 09288 70–174
Privatpatienten / Ambulanz
Frau Wagenführer
Telefon: 09288 70–601
Telefax: 09288 70–602
Klinik Frankenwarte
31.05.2011